Ossis sind keine Ethnie und andere Antworten aus der Voelkerkunde

16/04/2010

Die Würfel sind gefallen: Ossis sind keine Ethnie. Stark! Das Stuttgarter Arbeitsgericht hat das herausgefunden und damit die Klage einer Berlinerin abgewiesen. Bei einer solchen Nachricht läuten bei mir als Kulturwissenschaftler, zumindest habe ich das mal studiert, die Kirchenglocken, warum auch immer Kirchenglocken läuten. Wie konnte es zu dieser bahnbrechenden Erkenntnis kommen? Wieso entscheiden Gerichte darüber? Ist der Ossi nicht all das, was eine Ethnie ausmacht? Nein sagen die Richter:

Eine aus Ost- Berlin stammende Stuttgarterin wollte gern bei einer schwäbischen Firma anheuern. Bewerbung geschrieben, eingetütet, abgeschickt. Leider kamen die Bewerbungsunterlagen zurück, mit einigen Vermerken des etwaigen Arbeitgebers: Die Wörter “Ossi” und “DDR” zierten jetzt die Unterlagen der Bewerberin. Diese fühlte sich darauf hin derart diskriminiert, dass sie einen Anwalt konsultierte und beide von nun an auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz pochten.

Fortan musste das Stuttgarter Arbeitsgericht darüber befinden, ob es sich beim “Ossi” also wirklich um eine Ethnie handelt. Die zuständigen Richter verneinten dies und erklärten, dass es

an einheitlichen Merkmalen in Tradition, Sprache, Religion, Kleidung oder Ernährung

mangele. Lediglich die regionale Herkunft reiche nicht aus. Zwar sei der Begriff “Ossi” diskriminierend, aber nicht im engeren Sinne ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Während sich also Kulturwissenschaftler, Volkskundler, Ethnologen, Völkerkundler und Kulturanthropologen die Köpfe heiß reden, entscheidet ein Stuttgarter Arbeitsgericht, was Sache ist. Damit wäre das jedenfalls bis auf Weiteres geklärt.

Aber mal im Ernst:  Sprache, Kleidung, (keine) Religion, Ernährung? Vor 20 Jahren hätte das Gericht vielleicht noch anders entschieden… Dass “Ossis” keine eigene Ethnie sind ist also einem kulturalen Prozess geschuldet, denn irgendwie ist Kultur ja immer das Resultat wechselseitiger Aushandlungsprozesse mit gegenseitigen Einwirkungen auf die subjektiven Lebensrealitäten der objektiven Kultivationen. Puuh,  endlich wächst also auch in der kulturwissenschaftlichen Forschung zusammen, was irgendwie zusammen gehört.

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Andrik April 16, 2010 at 2010-04-16T15:28:57+00:000000005730201004

Da möchte ich mal einwerfen, dass sich das Ganze aus ethnologisch-soziologischer Perspektive ja nicht ganz so eindeutig verhält, wie das Gericht es verkündet hat.
In der Wissenschaft definiert sich eine “Ethnie” vor allem über Inklusion und Exklusion, das bedeutet eine Unterteilung in “Wir” und “Ihr”.
Ein vereinfachtes Beispiel: Wenn sich hundert Leute finden, die sagen “Wir fühlen uns als Gemeinschaft und alle anderen die uns begegnen gehören nicht zu uns” und gleichzeitig tausende Menschen drumherum sagen “Das stimmt. Diese hundert sind irgendwie anders, mit denen identifizieren wir uns nicht” sind ethnologisch betrachtet die meisten Voraussetzungen gegeben um von einer “Ethnie” zu sprechen.
Es ist also heikel hier einen Unterschied zu leugnen, solange es Wessis gibt, die andere eindeutig als “Ossi” identifizieren können und sich demgegenüber eine Vielzahl von Ostdeutschen findet, die antworten “Hört IHR mal auf, UNS zu diskriminieren”.

(Für die, die die Ironie im Subtext nicht erkennen: *ZWINKER-ZWINKER) ;)

martone April 16, 2010 at 2010-04-16T15:52:12+00:000000001230201004

@andrik: Also ich lese den Unterton heraus ;) Ist doch irre, dass ein Gericht das so einfach festlegen kann, oder? Der rechtswissenschaftliche Diskurs kennt nun sicherlich nicht die gleichen Theorien wie sozialwissenschaftlich oder philosophisch argumentierende Fächer…

Andrik April 16, 2010 at 2010-04-16T18:32:03+00:000000000330201004

@martone: Mit Sicherheit. Als Exil-Badenwürttemberger kann ich allerdings davon berichten, dass Stuttgarter Gerichte des öfteren keine Hemmungen haben, etwas zu beschließen, das mit der Realtität wenig zu tun hat :D

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